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   VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30   

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https://dejure.org/2023,8064
VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30 (https://dejure.org/2023,8064)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30 (https://dejure.org/2023,8064)
VK Nordbayern, Entscheidung vom 08. März 2023 - RMF-SG21-3194-7-30 (https://dejure.org/2023,8064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VK Nordbayern PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausschreibung mehrdeutig: Weder Ausschluss noch Aufhebung!

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergaberechtswidrigkeit der Doppeldeutigkeit des Referenzkriteriums als Verstoß gegen das Transparenzgebot (hier: Vergabe von Befahrungsleistungen und Erstellen von Panoramabildern/Laserscans von Straßen)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachschieben von Ermessenserwägungen? (VPR 2023, 116)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.03.2014 - X ZB 18/13

    Fahrbahnerneuerung - Vergabenachprüfungsverfahren: Zulässigkeit der Beschränkung

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Der BGH ließe dies nicht nur im Fall der Diskriminierung zu (unter Verweis auf BGH, U.v. 20.03.2014, X ZB 18/13).

    Damit haben Bieter auch keinen Anspruch darauf, dass der Zuschlag erteilt wird und Vergabestellen dürfen Vergabeverfahren grundsätzlich auch dann rechtswirksam aufheben, wenn keiner der vergaberechtlich geregelten Aufhebungsgründe vorliegt (BGH, B.v. 20.03.2014, X ZB 18/13).

    Nur im Ausnahmefall ist eine Aufhebungsentscheidung rechtsunwirksam und kann von der Vergabekammer aufgehoben werden, etwa dann wenn die Aufhebungsentscheidung diskriminierend ist und die Aufhebung in zu missbilligender Weise eingesetzt wird, um den Auftrag außerhalb des Verfahrens an einen bestimmten Bieter oder unter anderem Umständen bzw. in einem anderen Bieterkreis vergeben zu können (BGH, B.v. 20.03.2014, X ZB 18/13).

    Eine Diskriminierung kann jedoch nicht angenommen werden, wenn die neue Vergabe in einem offenen, dem Wettbewerb geöffneten Verfahren stattfinden soll (BGH, B.v. 20.03.2014, X ZB 18/13).

  • OLG Celle, 12.10.2021 - 13 Verg 7/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Ausschluss eines

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Damit die skizzierte Risikoverteilung nicht unterlaufen wird, ist nicht von einer Erkennbarkeit der - hier in der Sache gerügten - Intransparenz von Vergabeunterlagen im Sinne des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB auszugehen, wenn die Deutung des Bieters nachvollziehbar war (OLG Celle, B. v. 12.10.2021, 13 Verg 7/21).

    Die Intransparenz geht zu Lasten der VSt (vgl. OLG Celle, B. v. 12.10.2021, 13 Verg 7/21).

  • OLG Düsseldorf, 28.03.2018 - Verg 42/17

    Vergabeverfahren um Anbaurechte von Cannabis zu medizinischen Zwecken

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Der Vortrag, dass hinsichtlich der Referenzen eine Nachforderung nicht möglich sei, da es sich hier nicht um einen Fall von fehlenden, sondern inhaltlich unzureichenden Referenzen handele, wurde vertieft (unter Verweis auf OLG Düsseldorf, B.v. 17.12.2012, Verg 47/12, B.v. 28.03.2018, Verg 42/17; VK Bund, B.v. 11.03.2022, VK 1-23/22).
  • OLG München, 02.06.2006 - Verg 12/06

    Vergaberecht: Feststellung eines unangemessen hohen Angebotes - Stellung eines

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Es kann damit offenbleiben, ob das Angebot der ASt erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts ermittelt worden ist (vgl. Ziekow/Völlnik, 4. Aufl. 2020, § 63 VgV, Rn. 42), ob die Kostenschätzung methodisch sauber ermittelt wurde und daher als Bezugspunkt herangezogen werden kann (vgl. Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2019, § 63 VgV, Rn. 41) und ob bei der vergleichenden Betrachtung die Angebote der ausgeschlossenen Bieter herangezogen werden dürfen (nach OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007, Verg 24/07 darf der Ausschlussgrund keinen Einfluss auf die Kalkulation haben, was ggf. näher zu überprüfen ist; OLG München, B. v. 02.06.2006, Verg 12/06 verlangt hierfür eine Einzelfallprüfung).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Der Vortrag, dass hinsichtlich der Referenzen eine Nachforderung nicht möglich sei, da es sich hier nicht um einen Fall von fehlenden, sondern inhaltlich unzureichenden Referenzen handele, wurde vertieft (unter Verweis auf OLG Düsseldorf, B.v. 17.12.2012, Verg 47/12, B.v. 28.03.2018, Verg 42/17; VK Bund, B.v. 11.03.2022, VK 1-23/22).
  • VK Bund, 11.03.2022 - VK 1-23/22

    Neubau, Putz- und Stuckarbeiten

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Der Vortrag, dass hinsichtlich der Referenzen eine Nachforderung nicht möglich sei, da es sich hier nicht um einen Fall von fehlenden, sondern inhaltlich unzureichenden Referenzen handele, wurde vertieft (unter Verweis auf OLG Düsseldorf, B.v. 17.12.2012, Verg 47/12, B.v. 28.03.2018, Verg 42/17; VK Bund, B.v. 11.03.2022, VK 1-23/22).
  • VK Nordbayern, 05.07.2019 - RMF-SG21-3194-4-23

    Rechtsschutz auch nach Aufhebung der Ausschreibung!

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Die Ermessenerwägungen müssen die betreffenden Aspekte behandeln und insbesondere auf die berührten Interessen der Bieter, mögliche Handlungsalternativen gegenüber der Aufhebungsentscheidung und ggf. auch auf Maßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts eingehen (s. auch VK Nordbayern, B. v. 05.07.2019, RMF-SG21-3194-4-23).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2007 - Verg 24/07

    Ungerechtfertigter Bieterausschluss wegen pauschaler Erklärung zum Gesamtumsatz

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Es kann damit offenbleiben, ob das Angebot der ASt erheblich über dem Preis liegt, der nach einer ordnungsgemäßen Schätzung des Auftragswerts ermittelt worden ist (vgl. Ziekow/Völlnik, 4. Aufl. 2020, § 63 VgV, Rn. 42), ob die Kostenschätzung methodisch sauber ermittelt wurde und daher als Bezugspunkt herangezogen werden kann (vgl. Beck'scher Vergaberechtskommentar, 3. Aufl. 2019, § 63 VgV, Rn. 41) und ob bei der vergleichenden Betrachtung die Angebote der ausgeschlossenen Bieter herangezogen werden dürfen (nach OLG Düsseldorf, B. v. 31.10.2007, Verg 24/07 darf der Ausschlussgrund keinen Einfluss auf die Kalkulation haben, was ggf. näher zu überprüfen ist; OLG München, B. v. 02.06.2006, Verg 12/06 verlangt hierfür eine Einzelfallprüfung).
  • VK Nordbayern, 15.03.2016 - 21.VK-3194-42/15

    Aufhebung der Ausschreibung bei Kostenüberschreitung

    Auszug aus VK Nordbayern, 08.03.2023 - RMF-SG21-3194-7-30
    Im Übrigen trifft den ASt die Feststellungslast hinsichtlich des Nachweises, dass der Aufhebungsgrund nur vorgeschoben ist (VK Nordbayern, B. v. 15.03.2016, 21.VK-3194-42/15).
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